AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 12/2025)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ÜBERNACHTUNGEN (Einzelbuchung)
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten für Verträge über die Überlassung von 1 (einem) Hotelgästezimmer zur Beherbergung des Kunden/Gasts, sowie alle für den Kunden/Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (nachstehend „Hotelaufnahmevertrag“ genannt). Erfasst sind alle Hotels, die unter der Marke „Super 8“, „Arthotel ANA“, „Arthotel ANA Trademark by Wyndham“, „Maximes Suite“, „Schlosshotel Römischer Kaiser“, „Wachtelhof House of Hütter“, „MioMio“, „Elaya Hotel“, „Elaya Hotel Trademark Collection by Wyndham“, „Holiday Inn“, „Holiday Inn Express“, „Hampton by Hilton“, „Rilano Hotel Trademark by Wyndham“, „Aspire – Trademark by Wyndham“, „Spark by Hilton“, „Novotel Suites“, „Ibis Budget“, „Ibis“, „Ramada Encore“, „Rugs Hotel“, „Blaubeurer Tor“, „Hotel Domicil Bonn“, „Bodensee Hotel Kreuz“, „Chester Hotel Heidelberg“ von der Gorgeous Smiling Hotels GmbH, GS Star GmbH, GS Star Deutschland GmbH, GS Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Rilano Group GmbH, GS Star AT GmbH, G&S Hotelbetriebs GmbH AT, Grote Hotelbetriebs GmbH, Grote Italia GmbH, GS Augsburg Hotelbetriebs GmbH, Rugs Hotel GmbH, Turicum Hotel Management AG, Aspire Hospitality GmbH, Aspire Munich GmbH, Betana Group GmbH oder The Hotel Company GmbH betrieben werden (die jeweilige Hotelbetriebsgesellschaft wird nachstehend „Hotel“ genannt).
2. Diese AGB finden keine Anwendung für die Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Insoweit gelten vielmehr die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen. Diese AGB finden zudem keine Anwendung für die Überlassung von mehr als 9 (neun) Hotelgästezimmer zur Beherbergung des Kunden/Gast sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Insoweit gelten vielmehr die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übernachtungen (Gruppen-buchungen).
3. Die Unter- oder Weiterüberlassung der überlassenen Hotelgästezimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Für Reisebüros/Agenturen (Weitervermittlung) gilt daher, dass sowohl der Verkauf mit dem Hotel vorab zu vereinbaren ist und bei schriftlich bestätigter Vermittlung unverzüglich dem Hotel die jeweiligen Gäste mit vollständigem Namen, Adresse und Ansprechperson mitzuteilen sind.
4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER; VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden/Gasts durch das Hotel zustande. Das Hotel hat dem Kunden/Gast die Zimmerbuchung schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde/Gast. Hat ein Dritter für den Kunden/Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden/Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden/Gasts durch das Hotel oder bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden/Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel eine Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Übernachtung vier Monate überschreitet.
3. Nach der Bestätigung der Zimmerbuchung durch das Hotel müssen etwaige vertragliche Änderungen schriftlich bzw. in Textform vereinbart werden. Mündliche Abreden sind nicht wirksam.
4. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 6 (sechs) Monate. Eine neue Anschlussbuchung über einen bereits vorliegenden 6-monatigen Gesamtaufenthalt hinaus ist ausgeschlossen, auch wenn die Zimmerbelegung des Hotels gering ist.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 (zehn) Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, bei Unternehmen Zinsen in Höhe von 9% (neun vom Hundert) über dem Basiszinssatz bzw., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% (fünf vom Hundert) über dem Basiszinssatz, zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Bei Vereinbarung der Smart Flex Rate/Stornierbare Rate ist das Hotel berechtigt, für die Buchung vom Kunden/Gast eine Sicherheitsleistung durch Angabe und Belastung einer Kreditkarte zur Sicherheit bis zur Höhe von 100% (einhundert vom Hundert) des Übernachtungspreises zu verlangen. Bei Vereinbarung von Bester Online Preis/Nicht erstattungsfähige Rate ist das Hotel berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe von 100% (einhundert vom Hundert) des Übernachtungspreises zu verlangen.
7. Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Verschiebungen oder Neu-Ansetzungen von Großveranstaltungen oder Messen am Ort oder in der Region des Hotels die Rate/den Übernachtungspreis anzupassen. Sollte der Kunde/Gast mit der neuen Rate/Übernachtungspreis nicht einverstanden sein, steht ihm ein Rücktrittsrecht zu. Auf Ziffer IV Nummer 3 wird verwiesen.
8. Der Kunde/Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
9. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (I. E. ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
1. Im Falle der Buchung von Bester Online-Preis/Prepaid Rate/Nicht erstattungsfähige Rate bleibt bei einem Rücktritt vom Hotelübernachtungsvertrag bzw. einer Stornierung der Buchung seitens des Kunden/Gasts oder bei einer nicht erfolgten Anreise des Kunden/Gasts der gesamte vereinbarte Übernachtungspreis geschuldet. Das Hotel wird einen bei der Buchung bereits gezahlten Betrag einbehalten abzüglich der ersparten Aufwendungen, die das Hotel pauschalieren kann.
2. Im Falle der Buchung einer Smart Flex Rate/Stornierbare Rate kann der Kunde/Gast seine Buchung bis 18:00 Uhr am Anreisetag kostenfrei stornieren. Bei Nichtantritt bis 18:00 Uhr am Anreisetag sowie bei einer Stornierung seitens des Kunden/Gasts nach 18:00 Uhr am Anreisetag wird das Hotel eine Gebühr in Höhe von 90% (neunzig vom Hundert) des vereinbarten Preises berechnen. Soweit der Kunde/Gast seine Kreditkartendaten und eine Belastung zur Sicherheit oder eine Vorabzahlung als Sicherheit hinterlegt hat, wird das Hotel die Gebühr entsprechend belasten.
3. Im Falle eines Rücktritts nach Ziffer III Nummer 7 wird das Hotel die Buchung des Kunden/Gasts kostenfrei stornieren.
4. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Hotelaufnahmevertrag ist im Übrigen nur möglich, wenn ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zustimmt.
5. Im Falle eines Rücktritts gemäß vorstehender Ziffer IV. Nummern 1 bis 3 wird die entsprechende Rechnung mit Ausweis von Umsatzsteuer erteilt. Wird eine schriftliche Zustimmung zum Rücktritt des Kunden vom Hotel unter der Voraussetzung erteilt, dass der Kunde für die nicht in Anspruch genommenen Zimmer Schadensersatz zu leisten hat oder ist der Kunde/Gast im Rahmen eines gesetzlichen Rücktrittsrechtes zur (teilweisen) Erstattung eines Schadens des Hotels verpflichtet, so wird die entsprechende Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer erteilt. Dies gilt vorbehaltlich einer Änderung der Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Wird eine gemäß Ziffer III Nummer 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Hotelgästezimmer unter unrichtigen Angaben über dem Gast/Kunden bekannten Tatsachen bzw. unter arglistigem Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; oder
ein Verstoß gegen die vorstehende Ziffer I. Nummer 3 vorliegt.
3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels besteht kein Anspruch des Kunden/Gasts auf Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Check-In und Check-Out Zeiten können je nach Hotel variieren. Maßgeblich sind die Angaben in der Buchungsbestätigung des Hotels. Nach dem Check-In gelten die im jeweiligen Hotel ausliegenden Check-Out Zeiten.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer zur jeweils geltenden Check-Out-Zeit dem Hotel geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% (fünfzig vom Hundert) des vollen Übernachtungspreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100% (einhundert vom Hundert). Vertragliche Ansprüche des Kunden/Gasts werden hierdurch nicht begründet.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
VIII. URHEBERRECHTE, NAMENSRECHTE
Namen, Bilder, Informationen, Preise, geschützte Marken- und Warenzeichen, die Firma oder Logos des Hotels oder eines Dritten dürfen vom Kunden/Gast nur dann verwendet werden, wenn dem Partner die schriftliche Zustimmung des Hotels bzw. Rechtsinhabers vorliegt.
IX. VERANTWORTLICHKEIT UND FREISTELLUNG VON ANSPRÜCHEN DER WLAN- ODER WIFI- NUTZUNG
Für die über eine WLAN-Verbindung übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN-Netzes das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
1. das WLAN-Netz weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
2. keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
3. die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
4. keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
5. das WLAN-Netz nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen;
6. beachten, dass es ausdrücklich untersagt ist, File-sharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über das Hotelnetz/den Internetzugang zu starten.
Der Kunde/Gast stellt das Hotel von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN-Netzwerks durch den Kunden/Gast und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarungen beruhen; dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Kunde/Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er das Hotel auf diesen Umstand hin.
X. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen oder Ergänzungen des Hotelaufnahmevertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich oder per Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr München. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer ungewollten Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ÜBERNACHTUNGEN (GRUPPENBUCHUNG)
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten für Verträge über die Überlassung von mehr als 1 (einem) Hotelgästezimmer zur Beherbergung der Kunden/Gäste (nachstehend „Gruppenbuchung“ genannt), sowie alle für die Kunden/Gäste erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (nachstehend „Hotelaufnahmevertrag“ genannt). Erfasst sind alle Hotels, die unter der Marke „Super 8“, „Arthotel ANA“, „Arthotel ANA Trademark by Wyndham“, „Maximes Suite“, „Schlosshotel Römischer Kaiser“, „Wachtelhof House of Hütter“, „MioMio“, „Elaya Hotel“, „Elaya Hotel Trademark Collection by Wyndham“, „Holiday Inn“, „Holiday Inn Express“, „Hampton by Hilton“, „Rilano Hotel Trademark by Wyndham“, „Aspire – Trademark by Wyndham“, „Spark by Hilton“, „Novotel Suites“, „Ibis Budget“, „Ibis“, „Ramada Encore“, „Rugs Hotel“, „Blaubeurer Tor“, „Hotel Domicil Bonn“, „Bodensee Hotel Kreuz“, „Chester Hotel Heidelberg“ von der Gorgeous Smiling Hotels GmbH, GS Star GmbH, GS Star Deutschland GmbH, GS Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Rilano Group GmbH GS Star AT GmbH, G&S Hotelbetriebs GmbH AT, Grote Hotelbetriebs GmbH, Grote Italia GmbH, GS Augsburg Hotelbetriebs GmbH, Rugs Hotel GmbH, Turicum Hotel Management AG, Aspire Hospitality GmbH, Aspire Munich GmbH, Betana Group GmbH oder The Hotel Company GmbH betrieben werden (die jeweilige Hotelbetriebsgesellschaft wird nachstehend „Hotel“ genannt).
2. Diese AGB finden keine Anwendung für die Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Insoweit gelten vielmehr die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen. Diese AGB finden zudem keine Anwendung für die Überlassung von weniger als 10 (zehn) Hotelgästezimmer zur Beherbergung des Kunden/Gast sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Insoweit gelten vielmehr die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übernachtungen (Einzelbuchungen).
3. Die Unter- oder Weiterüberlassung der überlassenen Hotelgästezimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Für Reisebüros/Agenturen (Weitervermittlung) gilt daher, dass sowohl der Verkauf mit dem Hotel vorab zu vereinbaren ist und bei schriftlich bestätigter Vermittlung unverzüglich dem Hotel die jeweiligen Gäste mit vollständigem Namen, Adresse und Ansprechperson mitzuteilen sind.
4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER; VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden/Gasts durch das Hotel zustande. Das Hotel hat dem Kunden/Gast die Zimmerbuchung schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde/Gast. Hat der Kunde/Gast Hotelgästezimmer für Dritte bestellt, haftet der Dritte dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden/Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Der Dritte wird nachstehend ebenfalls als Kunde/Gast bezeichnet.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Kunden/Gäste durch das Hotel oder bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden/Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Übernachtung vier Monate überschreitet.
3. Nach der Bestätigung der Zimmerbuchung durch das Hotel müssen etwaige vertraglichen Änderungen schriftlich bzw. in Textform vereinbart werden. Mündliche Abreden sind nicht wirksam.
4. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 6 (sechs) Monate. Eine neue Anschlussbuchung über einen bereits vorliegenden 6-monatigen Gesamtaufenthalt hinaus ist ausgeschlossen, auch wenn die Zimmerbelegung des Hotels gering ist.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 (zehn) Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, bei Unternehmen Zinsen in Höhe von 9% (neun vom Hundert) über dem Basiszinssatz bzw., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% (fünf vom Hundert) über dem Basiszinssatz, zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Für die Gruppenbuchung ist das Hotel berechtigt, vom Kunden/Gast eine Sicherheitsleistung durch Angabe und Belastung einer Kreditkarte zur Sicherheit bis zur Höhe vom 100% (einhundert vom Hundert) des Übernachtungspreises zu verlangen.
7. Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Verschiebungen oder Neu-Ansetzungen von Großveranstaltungen oder Messen am Ort oder in der Region des Hotels die Rate/den Übernachtungspreis anzupassen. Sollte der Kunde/Gast mit der neuen Rate/Übernachtungspreis nicht einverstanden sein, steht ihm ein Rücktrittsrecht zu. Auf Ziffer IV Nummer 3 wird verwiesen.
8. Der Kunde/Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
9. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (I. E. ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Wird eine gemäß Ziffer III Nummer 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Hotelgästezimmer unter unrichtigen Angaben über dem Gast/Kunden bekannten Tatsachen bzw. unter arglistigem Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist oder
• ein Verstoß gegen vorstehende Ziffer I. Nummer 3 vorliegt.
3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels besteht kein Anspruch des Kunden/Gasts auf Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Check-In und Check-Out Zeiten können je nach Hotel variieren. Maßgeblich sind die Angaben in der Buchungsbestätigung des Hotels. Nach dem Check-In gelten die im jeweiligen Hotel ausliegenden Check-Out Zeiten.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer zur jeweils geltenden Check-Out-Zeit dem Hotel geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Übernachtungspreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden/Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 702 BGB, das heißt bis zum Hundertfachen des Hotelgästezimmerpreises, höchstens jedoch bis zu € 3.500,-, für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten jedoch nur bis zu € 800,-. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel schriftlich oder in Textform Anzeige macht (§ 703 BGB). Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 7.500,- im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden; hierzu ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung zwischen Hotel und Kund/Gast abzuschließen. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
4. Soweit dem Kunden/Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehende Ziffer VII Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
5. Die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen (Sauna, Schwimmbad, Fitnessraum und sonstige Freizeiteinrichtungen) und des Gartens erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden/Gastes. Besonders in diesem Zusammenhang haften die Eltern für ihre Kinder.
6. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer VII Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
7. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Leistungen, welche innerhalb des Hotelaufenthalts von Dritten Leistungsträgern (wie z.B. Packageleistungen wie Hafenrundfahrt, Museumseintritt, usw.) angeboten werden.
VIII. URHEBERRECHTE, NAMENSRECHTE
Namen, Bilder, Informationen, Preise, geschützte Marken- und Warenzeichen, die Firma oder Logos des Hotels oder eines Dritten dürfen vom Kunden/Gast nur dann verwendet werden, wenn dem Partner die schriftliche Zustimmung des Hotels bzw. Rechtsinhabers vorliegt.
IX. VERANTWORTLICHKEIT UND FREISTELLUNG VON ANSPRÜCHEN DER WLAN- ODER WIFI- NUTZUNG
Für die über eine WLAN-Verbindung übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN-Netzes das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
1. das WLAN-Netz weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
2. keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
3. die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
4. keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
5. das WLAN-Netz nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen;
6. beachten, dass es ausdrücklich untersagt ist, File-sharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über das Hotelnetz/den Internetzugang zu starten.
Der Kunde/Gast stellt das Hotel von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN-Netzwerks durch den Kunden/Gast und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarungen beruhen; dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Kunde/Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er das Hotel auf diesen Umstand hin.
X. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen oder Ergänzungen des Hotelaufnahmevertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich oder per Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr München. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer ungewollten Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten für Verträge über die Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels an den Kunden/Gast zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (nachstehend „Hotelveranstaltungsvertrag“ genannt). Erfasst sind alle Hotels, die unter der Marke „Super 8“, „Arthotel ANA“, , „Arthotel ANA Trademark by Wyndham“, „Maximes Suite“, „Schlosshotel Römischer Kaiser“, „Wachtelhof House of Hütter“, „MioMio“, „Elaya Hotel“, „Elaya Hotel Trademark Collection by Wyndham“, „Holiday Inn“, „Holiday Inn Express“, „Hampton by Hilton“, „Rilano Hote Trademark by Wyndham“, „Aspire – Trademark by Wyndham“, „Spark by Hilton“, „Novotel Suites“, „Ibis Budget“, „Ibis“, „Ramada Encore“, „Rugs Hotel“, „Blaubeurer Tor“, „Hotel Domicil Bonn“, „Bodensee Hotel Kreuz“, „Chester Hotel Heidelberg“ von der Gorgeous Smiling Hotels GmbH, GS Star GmbH, GS Star Deutschland GmbH, GS Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Rilano Group GmbH, GS Star AT GmbH, G&S Hotelbetriebs GmbH AT, Grote Hotelbetriebs GmbH, Grote Italia GmbH, GS Augsburg Hotelbetriebs GmbH, Rugs Hotel GmbH, Turicum Hotel Management AG, Aspire Hospitality GmbH, Aspire Munich GmbH, Betana Group GmbH oder The Hotel Company GmbH betrieben werden (die jeweilige Hotelbetriebsgesellschaft wird nachstehend „Hotel“ genannt).
2. Diese AGB finden zudem keine Anwendung für die Überlassung von 1 (einem) bis zu 9 (neun) oder mehr als 9 (neun) Hotelgästezimmer zur Beherbergung des Kunden/Gasts sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Insoweit gelten vielmehr die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übernachtungen (Einzelbuchungen) bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übernachtungen (Gruppen-buchungen).
3. Die Unter- oder Weiterüberlassung der überlassenen Räume, Flächen und/oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Für Agenturen oder sonstigen gewerblichen Vermittler gilt daher, dass sowohl der Verkauf mit dem Hotel vorab zu vereinbaren ist und bei schriftlich bestätigter Vermittlung unverzüglich dem Hotel die jeweiligen Kunden/Gäste mit vollständigem Namen, Adresse und Ansprechperson mitzuteilen sind.
4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden/Gasts durch das Hotel zustande. Das Hotel hat dem Kunden/Gast die Buchung der Veranstaltung schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde/Gast. Hat ein Dritter (z.B. ein gewerblicher Vermittler) für den Kunden/Gast die Veranstaltung gebucht, so haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden/Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelveranstaltungsvertrag.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden/Gasts und/oder der Teilnehmer der Veranstaltung durch das Hotel oder bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden/Gast bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde/Gast ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen und Lieferungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden/Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden/Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel eine Kurtaxe.
3. Nach der Bestätigung der Veranstaltungsbuchung durch das Hotel müssen etwaige vertragliche Änderungen schriftlich bzw. in Textform vereinbart werden. Mündliche Abreden sind nicht wirksam.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 (zehn) Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, bei Unternehmen Zinsen in Höhe von 9% (neun vom Hundert) über dem Basiszinssatz bzw., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% (fünf vom Hundert) über dem Basiszinssatz, zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Für die Veranstaltungsbuchung ist das Hotel berechtigt, vom Kunden/Gast eine Sicherheitsleistung durch Angabe und Belastung einer Kreditkarte zur Sicherheit bis zur Höhe vom 100% (einhundert vom Hundert) des Veranstaltungspreises zu verlangen.
6. Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Verschiebungen oder Neu-Ansetzungen von Großveranstaltungen oder Messen am Ort oder in der Region des Hotels die Rate/den Veranstaltungspreis anzupassen. Sollte der Kunde/Gast mit dem neuen Veranstaltungspreis nicht einverstanden sein, steht ihm ein Rücktrittsrecht zu. Auf Ziffer IV Nummer 3 wird verwiesen.
7. Der Kunde/Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
8. Der Kunde/Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
IV. Rücktritt des Kunden (i.E. Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
1. Für die Veranstaltungsbuchung ist ein Rücktritt durch den Kunden/Gast wie folgt möglich:
a. Buchungen von Veranstaltungen bis einschließlich 20 (zwanzig) Personen sind bis zu 30 (dreißig) Kalendertage vor dem gebuchten Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornierbar. Bei einem Rücktritt bzw. einer Stornierung der Veranstaltungsbuchung 29 – 15 (neunundzwanzig bis fünfzehn) Kalendertage vor dem gebuchten Veranstaltungsbeginn ist die Buchung zu Kosten von 50% (fünfzig vom Hundert) des vereinbarten Preises, von 14 – 3 (vierzehn bis drei) Kalendertage vor dem gebuchten Veranstaltungsbeginn ist die Buchung zu Kosten von 80% (achtzig vom Hundert) des vereinbarten Preises stornierbar. Bei einem Rücktritt bzw. einer Stornierung der Veranstaltungsbuchung 2 (zwei) Kalendertage oder weniger vor dem gebuchten Veranstaltungsbeginn sowie Nichtantritt bleibt der vereinbarte Preis geschuldet abzüglich der ersparten Aufwendungen, die das Hotel pauschalieren kann.
b. Buchungen von Veranstaltungen bis einschließlich 21 – 50 (einundzwanzig bis fünfzig) Personen sind bis zu 40 (vierzig) Kalendertage vor dem gebuchten Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornierbar. Bei einem Rücktritt bzw. einer Stornierung der Veranstaltungsbuchung 39 – 20 (neununddreißig bis zwanzig) Kalendertage vor dem gebuchten Veranstaltungsbeginn ist die Buchung zu Kosten von 50% (fünfzig vom Hundert) des vereinbarten Preises, von 19 – 3 (neunzehn bis 3) Kalendertage vor dem gebuchten Veranstaltungsbeginn ist die Buchung zu Kosten von 80% (achtzig vom Hundert) des vereinbarten Preises stornierbar. Bei einem Rücktritt bzw. einer Stornierung der Veranstaltungsbuchung 2 (zwei) Kalendertage oder weniger vor dem gebuchten Veranstaltungsbeginn sowie Nichtantritt bleibt der vereinbarte Preis geschuldet abzüglich der ersparten Aufwendungen, die das Hotel pauschalieren kann.
c. Buchungen von Veranstaltungen ab einschließlich 51 (einundfünfzig) Personensind bis zu 60 (sechzig) Kalendertage vor dem gebuchten Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornierbar. Bei einem Rücktritt bzw. einer Stornierung der Veranstaltungsbuchung 59 – 20 (neunundfünfzig bis zwanzig) Kalendertage vor dem gebuchten Veranstaltungsbeginn ist die Buchung zu Kosten von 50% (fünfzig vom Hundert) des vereinbarten Preises, von 19 – 3 (neunzehn bis drei) Kalendertage vor dem gebuchten Veranstaltungsbeginn ist die Buchung zu Kosten von 80% (achtzig vom Hundert) des vereinbarten Preises stornierbar. Bei einem Rücktritt bzw. einer Stornierung der Veranstaltungsbuchung 2 (zwei) Kalendertage oder weniger vor dem gebuchten Veranstaltungsbeginn sowie Nichtantritt bleibt der vereinbarte Preis geschuldet abzüglich der ersparten Aufwendungen, die das Hotel pauschalieren kann.
Als Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns ist jeweils die Uhrzeit, ab der der Tagungsraum am jeweiligen Tag gebucht wurde (Ortszeit des Hotels) anzusehen.
2. Soweit der Kunde/Gast seine Kreditkartendaten oder eine Vorabüberweisung als Sicherheit hinterlegt hat, wird das Hotel eine nach vorstehender Ziffer IV Nummer 1 geschuldete Gebühr entsprechend belasten.
3. Im Falle eines Rücktritts nach Ziffer III Nummer 6 wird das Hotel die Buchung des Kunden/Gasts kostenfrei stornieren.
4. Ein Rücktritt des Kunden/Gasts von dem mit dem Hotel geschlossenen Hotelveranstaltungsvertrag ist im Übrigen nur möglich, wenn ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zustimmt.
5. Im Falle eines Rücktritts gemäß vorstehender Ziffer IV. Nummern 1 bis 3 wird die entsprechende Rechnung mit Ausweis von Umsatzsteuer erteilt. Wird eine schriftliche Zustimmung zum Rücktritt des Kunden/Gasts vom Hotel unter der Voraussetzung erteilt, dass der Kunde/Gast für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen und Lieferungen Schadensersatz zu leisten hat oder ist der Kunde/Gast im Rahmen eines gesetzlichen Rücktrittsrechtes zur (teilweisen) Erstattung eines Schadens des Hotels verpflichtet, so wird die entsprechende Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer erteilt. Dies gilt vorbehaltlich einer Änderung der Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Wird eine gemäß Ziffer III Nummer 5 verlangte Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
• Veranstaltungen unter unrichtigen Angaben über dem Kunden/Gast bekannten Tatsachen bzw. unter arglistigem Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden/Gasts, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist oder
• ein Verstoß gegen vorstehender Ziffer I. Nummer 3 vorliegt.
3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden/Gasts auf Schadensersatz.
VI. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% (fünf vom Hundert) muss spätestens 5 (fünf) Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden.
2. Ein in Abhängigkeit von einer Teilnehmeranzahl vereinbarter Preis oder Preisbestandteil bleibt im Falle einer Reduzierung der Teilnehmeranzahl für diese reduzierte Teilnehmerzahl zu 50% (fünfzig vom Hundert) geschuldet, jedoch abzüglich der ersparten Aufwendungen, die das Hotel pauschalieren kann. Im Fall einer Abweichung nach oben und damit der zusätzlichen Buchung der erhöhten Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
3. Bei Abweichungen der vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 10% (zehn vom Hundert) ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden/Gast unzumutbar ist. Sollte ein für die gewünschte Teilnehmerzahl notwendige Raum nicht zur Verfügung stehen, ist das Hotel zur Verweigerung der Änderung der Teilnehmerzahl berechtigt. Auf Ziffer IV wird verwiesen.
4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel hat die Verschiebungen zu vertreten. Sollten sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung ohne Zustimmung des Hotels verschieben und die Verschiebungen vom Kunden/Gast zu vertreten sein, hat der Kunde/Gast dem Hotel einen hieraus entstanden Schaden zu ersetzen. Das Hotel kann ferner die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen.
VII. SPEISEN UND GETRÄNKE
1. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen oder in Textform erteilten Zustimmung des Hotels. In diesen Fällen wird das Hotel einen angemessenen Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten dem Kunden/Gast in Rechnung stellen.
2. Mitnehmen von Speisen
Der Kunde/Gast darf Speisen/Nahrungsmittel am Ende der Veranstaltung nach Rücksprache mit dem Hotel mitnehmen. Für die im Nachgang möglicherweise unsachgemäße Kühlung/Lagerung dieser Speisen übernimmt das Hotel keine Haftung. Das Hotel wird von jeglicher Haftung für die im Nachgang an die Veranstaltung vorliegende Genießbarkeit bzw. gesundheitliche Unbedenklichkeit der mitgenommenen Speisen entbunden.
VIII. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
1. Soweit das Hotel für den Kunden/Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden/Gasts. Der Kunde/Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden/Gasts unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der schriftlichen oder in Textform erteilten Zustimmung des Hotels. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden/Gasts. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel erfassen oder angemessen pauschalieren und dem Kunden/Gast in Rechnung stellen.
3. Der Kunde/Gast ist mit schriftlicher oder in Textform erteilter Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden/Gasts die geeigneten Anlagen des Hotels ungenutzt, kann das Hotel dem Kunden/Gast eine Ausfallentschädigung berechnen.
5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach schriftlicher oder in Textform vom Kunden/Gast erfolgten Aufforderung vom Hotel soweit möglich sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
IX. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden/Gasts zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden/Gasts vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden/Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
X. HAFTUNG DES HOTELS
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden/Gasts bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde/Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Soweit dem Kunden/Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehende Ziffer X Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
3. Für mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände wird auf Ziffer IX Nummer 1 verwiesen.
XI. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
1. Sofern der Kunde/Gast Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Das Hotel kann vom Kunden/Gast die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. Auf Ziffer III Nummer 5 wird verwiesen.
XII. URHEBERRECHTE, NAMENSRECHTE
Namen, Bilder, Informationen, Preise, geschützte Marken- und Warenzeichen, die Firma oder Logos des Hotels oder eines Dritten dürfen von einem Kunden/Gast nur dann verwendet werden, wenn dem Partner die schriftliche Zustimmung des Hotels bzw. Rechteinhabers vorliegt.
XIII. VERANTWORTLICHKEIT UND FREI-STELLUNG VON ANSPRÜCHEN DER WLAN- ODER WIFI- NUTZUNG
Für die über eine WLAN-Verbindung übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde/Gast selbst verantwortlich. Besucht der Kunde/Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Der Kunde/Gast ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN-Netzes das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
1. das WLAN-Netz weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
2. keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
3. die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
4. keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
5. das WLAN-Netz nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen;
6. beachten, dass es ausdrücklich untersagt ist, File-sharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über das Hotelnetz/Internetzugang zu starten.
Der Kunde/Gast stellt das Hotel von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN-Netzwerks durch den Kunden/Gast und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen; dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Kunde/Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er das Hotel auf diesen Umstand hin.
XIV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen oder Ergänzungen des Hotelveranstaltungsvertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich oder in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden/Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr München. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.